Wer regelmäßig über die For-You-Page scrollt, wird ihn nicht übersehen haben: Moritz Lauxtermann. Der 15-Jährige ruft Chefs an und bietet seine Hilfe an, um die Kundenbasis zu erweitern. Doch wer ist Moritz Lauxtermann und darf er das überhaupt im Alter von 15 Jahren machen?
Moritz Lauxtermann aus Osnabrück ist derzeit in aller Munde. Der 15-jährige Schüler (auf TikTok: moritz.calls) erzeugt mit seinen Videos, in denen er Kaltakquise betreibt, auf Plattformen wie TikTok und Instagram großes Aufsehen. Er ruft Geschäftsführer von Unternehmen direkt an – sogenannte Cold Calls – und bietet ihnen an, ihre Kundenbasis zu erweitern. Sein Konzept: Er möchte Unternehmen helfen, durch eine bessere Präsenz im Internet auf sozialen Medien mehr Kunden zu gewinnen.
Während einige seine unternehmerische Energie bewundern, reagieren andere mit Spott. Ein Nutzer hat ihn sogar parodiert und sich als „Max Lausebub“ inszeniert, während er demonstrativ aus einem Tetrapack Saft trinkt.
Moritz Lauxtermann auf TikTok: Ist das erlaubt, was er macht?
In Deutschland gibt es drei Formen der Geschäftsfähigkeit. Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, selbstständig rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben. Also beispielsweise einen Vertrag abzuschließen. Geschäftsunfähig sind Kinder unter sieben Jahren sowie Personen, die dauerhaft nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Handlungen zu verstehen.
Zwischen sieben und 17 Jahren spricht man von beschränkter Geschäftsfähigkeit. Minderjährige können in diesem Alter nur mit Zustimmung ihrer Eltern Verträge eingehen, es sei denn, es handelt sich um sogenannte Taschengeldgeschäfte oder rechtlich vorteilhafte Vereinbarungen. Ab dem 18. Lebensjahr gilt die volle Geschäftsfähigkeit, wodurch eine Person uneingeschränkt rechtsverbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieses System dient dazu, Minderjährige und geschäftlich unerfahrene Personen vor möglichen Nachteilen zu schützen.
Unternehmen gründen unter 18 Jahren: Familiengericht muss zustimmen
Moritz Lauxtermann ist als 15-Jähriger damit rechtlich gesehen „beschränkt geschäftsfähig“. Wenn ein Minderjähriger wie Moritz Lauxtermann selbstständig arbeiten möchte, reicht es nicht, dass die Eltern einverstanden sind. Sie müssen beim Familiengericht eine sogenannte Ermächtigung beantragen, die dem Minderjährigen erlaubt, ein Erwerbsgeschäft zu führen. Das Familiengericht prüft dabei sorgfältig, ob das Vorhaben im Interesse des Jugendlichen liegt und ob er über die notwendige Reife verfügt, um die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen zu überblicken.
Dieser Prozess kann langwierig sein, weil das Gericht umfassende Unterlagen und Stellungnahmen anfordern kann. Oft wird die Schule einbezogen, um einzuschätzen, ob die Tätigkeit die schulische Leistung beeinträchtigen könnte. Teilweise wird auch Jugendamt involviert.
Minderjähriger YouTuber Floex gründet Unternehmen und teilt seine Erfahrungen
Auch Floex, Inhaber von dem Minecraft-Server Plaria.net (heute Lostify.net) und dem Shop YourMCShop.de, hat sich vor dem 18. Lebensjahr selbstständig gemacht. In dem YouTube-Video spricht er über den komplizierten Weg und seine Erfahrungen:
In Deutschland ist es also keineswegs einfach, als Minderjähriger plötzlich mit einer Geschäftsidee durchzustarten. Der Weg ist lang und mit vielen Hürden verbunden. Dementsprechend ist es bewundernswert, wenn junge Menschen wie Moritz Lauxtermann tatsächlich den Mut und die Initiative zeigen, ein eigenes Projekt anzugehen. Ob Lauxtermann tatsächlich mit seinen Aktivitäten Geld verdient oder ob die viral gehenden Videos lediglich aus Spaß entstanden sind, ist nicht sicher. Sicher ist jedoch, dass er die Aufmerksamkeit der Nutzer in den sozialen Medien auf sich gezogen hat.
Moritz Lauxtermann auf TikTok und Instagram: Sind Cold Calls erlaubt?
Eine Frage bleibt noch. Sind solche Werbeanrufe, wie sie Moritz Lauxtermann zeigt, überhaupt erlaubt? Kaltakquise per Telefon ist in Deutschland streng reguliert und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dabei unterscheiden sich die Regeln für Geschäftskunden (B2B) und Privatpersonen (B2C).
Im B2B-Bereich ist Kaltakquise zulässig, wenn ein sogenanntes mutmaßliches Interesse des angerufenen Unternehmens an der angebotenen Dienstleistung oder dem Produkt vorliegt. Dieses Interesse muss sachlich begründet sein, beispielsweise durch Branchenzugehörigkeit, vorherige Geschäftsbeziehungen oder eine erkennbare Relevanz für das Unternehmen. Es reicht also nicht, wahllos Telefonnummern herauszusuchen – der Anrufer muss nachweisen können, warum er davon ausgeht, dass der Kontakt sinnvoll und erwünscht sein könnte. Lauxtermann kontaktierte in seinen Videos bislang nur Geschäftspersonen.
Im B2C-Bereich sind die Vorschriften deutlich strenger. Hier dürfen Privatpersonen nur dann telefonisch kontaktiert werden, wenn sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Einwilligung muss freiwillig, konkret und nachweisbar sein, etwa durch eine schriftliche Zustimmung oder ein Häkchen bei einer Online-Anmeldung. Ohne diese Zustimmung gelten Werbeanrufe als unzumutbare Belästigung und verstoßen gegen § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Außerdem dürfen personenbezogene Daten wie Telefonnummern nur dann verwendet werden, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die betroffene Person eingewilligt hat. Anderenfalls ist es ebenfalls ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).