TikTok: Deutsche Post schickt Brief an „Quincy Happy”. Testsendung sorgt für Aufsehen und wirft Fragen zum Briefgeheimnis auf.
Ein TikTok-Video der Nutzerin Ämelie Valdivieso, in dem sie einen ungewöhnlichen Brief der Deutschen Post zeigt, hat in den sozialen Medien für Aufmerksamkeit gesorgt. In dem Video, das mittlerweile mehr als 100.000 Mal angesehen wurde, berichtet Valdivieso von einem an “Quincy Happy” adressierten Schreiben, das sie erhalten hat – obwohl keine Person dieses Namens an ihrer Adresse wohnt.
Deutsche Post sorgt für Verwirrung: Wer ist „Quincy Happy“?
Der Brief trägt den Vermerk “Testsendung zu Qualitätszwecken” und enthält eine Erklärung der Deutschen Post, dass es sich um eine Sendung im Rahmen einer kontinuierlichen Qualitätsprüfung handelt. Empfänger werden darin gebeten, den Brief zu vernichten und etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Valdivieso äußert in dem Video Zweifel am Zweck der Sendung und fragt sich, was genau getestet werden sollte, da der Brief trotz falscher Adressierung zugestellt wurde. Sie kommentiert: “Wollten die testen, ob der zugestellt wird? Obwohl hier keine Quincy Happy wohnt?”
Die Deutsche Post hat bislang keine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben. In der Vergangenheit wurden Testsendungen eingesetzt, um die Zustellqualität zu überprüfen. Dabei werden Briefe mit fiktiven Namen und Adressen verschickt, um die Effizienz und Genauigkeit der Zustellung zu testen.
Testsendung der Post: Darf man fremde Briefe überhaupt öffnen?
Die TikTokerin hätte den falsch zugestellten Brief theoretisch nicht öffnen dürfen. Das Öffnen eines an eine andere Person adressierten und verschlossenen Briefes stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis dar, das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt ist. Eine solche Handlung kann gemäß § 202 des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Selbst wenn der Brief irrtümlich zugestellt wurde, bleibt das Briefgeheimnis bestehen. In solchen Fällen sollte der Empfänger den Brief ungeöffnet mit dem Vermerk “Empfänger unbekannt” oder “Zurück an Absender” in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen.