
Ein TikToker erklärt ungewöhnliche Regelungen im Fürstentum Monaco.
TikToker spricht über Verbote in Monaco: Kaugummi, Lachen, dreckige Autos. Was ist wirklich erlaubt – und was kann richtig teuer werden?
Der deutsche TikToker Kilian Kroh sorgt derzeit mit einem Video über ungewöhnliche Gesetze im Fürstentum Monaco für Aufmerksamkeit. In dem Clip, der auf der Plattform tausendfach angesehen wurde, zählt der Influencer eine Reihe von Verhaltensweisen auf, die im Stadtstaat an der Côte d’Azur mit teils empfindlichen Geldstrafen geahndet werden können. Dazu gehören dreckige Fahrzeuge, das öffentliche Kaugummikauen und sogar lautes Lachen.
Was in Monaco erlaubt ist – und was nicht
- Dreckige Fahrzeuge: Laut dem TikToker, könnte es eine Strafe für dreckige, rostige oder ungepflegte Fahrzeuge geben. Monaco legt in der Tat großen Wert auf ein gepflegtes Stadtbild. Zwar gibt es keine landesweit veröffentlichte Auto-Ästhetik-Verordnung, jedoch sind die Behörden im Fürstentum dafür bekannt, Verstöße gegen lokale Sauberkeits- und Hygieneauflagen konsequent zu ahnden. Wer mit einem stark verschmutzten, verrosteten oder sichtbar ungepflegten Fahrzeug durch Monaco fährt, muss mit Bußgeldern ab 100 Euro rechnen. In Einzelfällen können – je nach Schwere des Verstoßes und Wiederholung – auch höhere Geldstrafen drohen.
- Kaugummi in der Öffentlichkeit kauen: Dem Video zufolge ist das Kauen von Kaugummi in der Öffentlichkeit verboten. Auch wenn es in manchen kleinräumigen Stadtstaaten aus Imagegründen strenge Vorgaben geben kann, ist diese Regelung in Monaco nicht explizit im Gesetz verankert. Dennoch warnen Behörden häufig Touristen, auf besondere Verhaltensnormen zu achten. Aktuelle Strafe: Sollte man bei wiederholtem Verstoß – etwa durch das öffentliche Kauen von Kaugummi – auffallen, können Bußgelder in der Größenordnung von ca. 2 Euro bis hin zu höheren Summen (im Fall von Imageverletzungen) verhängt werden.
- Strafe für lautes Lachen: Kroh erwähnt, dass schon lautes Lachen in der Öffentlichkeit zu einer Geldstrafe führen könne, sofern sich Dritte dadurch gestört fühlen. Zwar gibt es keinerlei spezifische Vorschrift, die das Lachen per se kriminalisiert, jedoch unterliegen Auffälligkeiten im öffentlichen Raum den allgemeinen Vorschriften zur Ruhestörung. Aktuelle Strafe: Wird eine Ruhestörung festgestellt – insbesondere in exklusiven Veranstaltungsorten oder bei Veranstaltungen mit hoher Erwartung an Ruhe –, können empfindliche Strafen (teilweise mehrere hundert Euro) verhängt werden. Allerdings handelt es sich hierbei eher um Einzelfallentscheidungen der örtlichen Behörden.
- Essen an Sehenswürdigkeiten: Laut Kroh sei auch das Essen in der Nähe des Fürstenpalasts verboten, um Verschmutzungen zu vermeiden. Für Verschmutzungen im öffentlichen Raum drohen ebenfalls Bußgelder, deren Höhe jedoch stark vom Einzelfall abhängt.
Das Auswärtige Amt bestätigt in seinen Reisehinweisen, dass in Monaco besondere Vorschriften zur öffentlichen Bekleidung gelten. So sei es – abgesehen von Stränden und Badezonen – nicht erlaubt, sich in Badekleidung, mit freiem Oberkörper oder barfuß in der Öffentlichkeit aufzuhalten. Die Allgemeinkriminalität sei laut Auswärtigem Amt vergleichsweise niedrig, die Polizeipräsenz jedoch hoch.
Es empfiehlt sich für Touristen vor einer Reise mit den örtlichen Regeln vertraut zu machen. Sonst könnte es teuer werden.