
Welche klaren Regeln laut GEMA für die Nutzung von Musik auf TikTok, Instagram und YouTube gelten.
Auf der Videoplattform TikTok herrscht derzeit Unsicherheit über die Nutzung von Musik in Videos. Insbesondere bei sogenannten Edits – also bearbeiteten Clips mit Liedern – fragen sich viele Nutzer, was erlaubt ist und was nicht. Der TikToker eighttricks hat sich dieser Frage angenommen und bei der GEMA nachgefragt.
Musik auf TikTok und Instagram Reel: Was laut GEMA erlaubt ist – und was nicht
Die Nutzung von Musik auf TikTok ist für private Nutzer grundsätzlich erlaubt, sofern keine kommerziellen Absichten bestehen. Das geht aus einer Stellungnahme der GEMA hervor, die der TikToker nach einer Anfrage erhalten haben soll. Demnach dürfen Songs aus der TikTok-Musikbibliothek in Videos verwendet werden, solange keine Einnahmen erzielt werden – etwa durch das Rewards-Programm, Affiliate-Links oder aktivierte Videogeschenke.
Sobald jedoch eine kommerzielle Nutzung vorliegt, dürfen nur noch Songs aus der kommerziellen Musikbibliothek von TikTok verwendet werden. Diese enthält ausschließlich Titel, für die TikTok entsprechende Rechte eingeholt hat. Bekannte Songs sind dort allerdings selten vertreten. Nutzer, die Musik außerhalb dieser Bibliothek verwenden möchten, müssen die entsprechenden Rechte selbst erwerben.
Zudem weist die GEMA darauf hin, dass Musik von anderen Plattformen wie YouTube oder Instagram nicht ohne Weiteres auf TikTok verwendet werden darf. Jede Plattform verfügt über eigene Lizenzvereinbarungen, weshalb die Nutzung plattformfremder Musik rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Vorsicht auf TikTok: Abmahnung für „Pedro“ kostet über 4.000 Euro
Ein prominentes Beispiel ist der Song „Pedro“ von Jaxomy, Agatino Romero und Raffaella Carrà. Zu dem Lied entstand ein viraler Trend mit einem tanzenden Waschbären, an dem sich auch der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz beteiligte. Die Berliner Kanzlei IPPC Law verschickte im Auftrag der B1 Recordings GmbH Abmahnungen wegen unautorisierter Nutzung des Songs auf TikTok und Instagram. In einem Fall wurde ein Schadensersatz von 2.500 Euro sowie Anwalts-, Lizenz- und Ermittlungskosten gefordert, was zu einer Gesamtsumme von knapp 4.150 Euro führte.