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Neue EU-Regel: Ab Oktober prüft die Bank, ob Name und IBAN wirklich passen

Für Bankkundinnen und Bankkunden in Deutschland und der EU ändert sich im Oktober eine wichtige Regel beim Online- und Mobile-Banking. Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen prüfen, ob der angegebene Empfängername zu der IBAN passt. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung, auch „Verification of Payee“ genannt, soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Fehlüberweisungen und Betrugsversuchen schützen.

Neue EU-Vorgabe: Banken müssen Empfängernamen prüfen

Bisher konnten Überweisungen auch dann ausgeführt werden, wenn der Name des Empfängers nicht mit der Kontonummer übereinstimmte. Künftig gleicht die Bank im Hintergrund ab, ob die Daten zusammenpassen. Das Ergebnis erscheint innerhalb weniger Sekunden auf dem Bildschirm.

Stimmen Name und IBAN überein, kann die Überweisung wie gewohnt ausgeführt werden. Weichen sie leicht voneinander ab, zeigt das System den korrekten Namen an. Bei deutlichen Unterschieden erhalten Kundinnen und Kunden einen Warnhinweis und können die Überweisung noch einmal prüfen oder abbrechen.

Start am 9. Oktober 2025 – auch für Echtzeitüberweisungen

Die neue Pflicht gilt sowohl für normale SEPA-Überweisungen als auch für Echtzeitüberweisungen. Auch neu angelegte oder geänderte Daueraufträge werden künftig geprüft, bestehende Daueraufträge bleiben davon unberührt. Für die Empfängerüberprüfung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Mit der Änderung setzt die EU eine Richtlinie um, die mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr schaffen soll. Sie richtet sich vor allem gegen sogenannte Rechnungsbetrügereien, bei denen Kriminelle gefälschte Kontodaten in Rechnungen einschleusen, sowie gegen einfache Tippfehler bei Überweisungen.

Wichtig bei Überweisungen ab Oktober 2025: Empfängernamen exakt eingeben

Wer künftig Geld überweist, sollte deshalb darauf achten, den Namen des Empfängers genau so einzugeben, wie er bei der jeweiligen Bank hinterlegt ist. Schon kleine Abweichungen, etwa fehlende Zusätze wie „GmbH“ oder „e. V.“, können Warnhinweise auslösen.

Wenn Kundinnen und Kunden trotz einer Warnung eine Überweisung freigeben, tragen sie selbst das Risiko. Die Bank haftet nur dann, wenn der Abgleich technisch fehlerhaft war. Die neue Regelung gilt zunächst für Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Später soll sie schrittweise auf alle EU-Staaten ausgeweitet werden.

Joris Lehnert

Joris Lehnert ist Chefredakteur von StoryBlick mit einem Fokus auf digitale Kultur, Social Media und Internettrends. Er hat Journalismus studiert und analysiert seit mehreren Jahren, wie Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube unsere Gesellschaft, Kommunikation und Popkultur verändern.