
Symbolbild
Ein Beamter nutzte Polizeidatenbanken, um kontrollierte Frauen nach dem Aussehen zu bewerten – jetzt muss er ein saftiges Bußgeld zahlen.
Ein Polizeibeamter muss ein Bußgeld von 3.500 Euro zahlen, weil er unrechtmäßig das Melderegister abgefragt hat. Laut einer Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg verhängte dieser die Strafe, nachdem der Beamte ohne dienstlichen Anlass auf die Daten einer Frau zugegriffen hatte, die er zuvor bei einer Verkehrskontrolle angehalten hatte.
Datenschutz-Verstoß bei Polizei: Datenabfrage ohne Grund
Nach den Ermittlungen rief der Polizist das hinterlegte Lichtbild der Frau ab. Hintergrund war ein fragwürdiges Bewertungssystem, bei dem er Frauen auf einer persönlichen Skala von 1 bis 10 einstufte und ab einem bestimmten Wert das Melderegister nutzte.
Die Abfrage verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Besonders schwer wog dabei die herabwürdigende Objektifizierung der Betroffenen sowie das systematische Vorgehen des Beamten, erklärte der Landesbeauftragte.
Polizei kooperiert bei Aufklärung des Datenschutzverstoßes in Baden-Württemberg
Die Polizei zeigte sich laut dem Datenschutzbeauftragten kooperativ und hatte selbst ein großes Interesse an der Aufklärung. Der Vorfall wurde demnach im Jahr 2024 gemeldet, das Bußgeld wurde im Januar 2025 verhängt. Im vergangenen Jahr leitete die Behörde zwölf Verfahren gegen Polizeibeschäftigte wegen ähnlicher Verstöße ein und verhängte insgesamt 14.550 Euro an Strafen.
Der Landesdatenschutzbeauftragte weist zudem darauf hin, dass eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt habe, dass Beamte bei privaten Datenabfragen eigenverantwortlich handeln und persönlich belangt werden können.