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Rapper beleidigt Politiker – Gericht zieht Streaming-Gelder ein

SchwrzVyce Urteil Amtsgericht Frankfurt

Rapper SchwrzVyce nach Song verurteilt: Amtsgericht Frankfurt zieht Streaming-Einnahmen ein – Persönlichkeitsrecht schlägt Kunstfreiheit.

Ein Musikvideo, das ursprünglich als „offizieller AfD-Wahlwerbespot“ unter dem Namen „Nur ein Song” auf YouTube, Spotify und Co. veröffentlicht wurde, brachte einem Frankfurter Rapper jetzt eine Verurteilung wegen Beleidigung in zwei Fällen ein. Zudem ordnete das Amtsgericht Frankfurt am Main die Einziehung von Streaming-Erlösen an.

Beleidigung im Musikvideo: Rapper SchwrzVyce muss AfD-Spot teuer bezahlen

Der Angeklagte hatte in dem Musikvideo zwei damalige Regierungsmitglieder unter anderem als „Stricher“ und „Fotze“ bezeichnet. Das Musikvideo hatte zum Stand des Gerichtsverfahrens über YouTube knapp 180.000 Abrufe. Auf Spotify hat es knapp 314.000 Aufrufe.

Neben einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen je 15 Euro (insgesamt 600 Euro) wurde der Mann auch verpflichtet, rund 630 Euro an Streaming-Einnahmen sowie rund 700 Euro an Spenden herauszugeben. Diese seien im Zusammenhang mit der strafbaren Handlung erzielt worden, begründete das Gericht die Einziehung.

Trotz Berufung auf Kunstfreiheit und Satire, insbesondere bei Kritik an Amtsträgern, wurde der Rapper verurteilt. Denn im konkreten Fall habe das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwogen, weil die Aussagen primär der Herabwürdigung und nicht dem politischen Diskurs gedient hätten.

Das Urteil vom 9. August 2024 (Az. 916 Ds 6443 Js 211140/23) ist inzwischen rechtskräftig.

Joris Lehnert ist Chefreporter mit einem Fokus auf digitale Kultur, Social Media und Internettrends. Er hat Journalismus studiert und analysiert seit mehreren Jahren, wie Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube unsere Gesellschaft, Kommunikation und Popkultur verändern.

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