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Mit Video: YouTuber KuchenTV droht 16.000 € Strafe – NS-Parole im Livestream?

KuchenTV Strafbefehl Sieg Heil

Strafbefehl gegen KuchenTV: Der YouTuber soll eine NS-Parole im Livestream gerufen haben. 16.000 Euro Strafe drohen. Doch das Beweisvideo wirft Fragen auf.

Der YouTuber KuchenTV (bürgerlich Tim Heldt) sieht sich mit einem Strafbefehl über 16.000 Euro konfrontiert. Der Vorwurf: Er soll im Livestream des XXL-Weihnachtsevents von Streamer MontanaBlack die verbotene NS-Parole „Sieg Heil“ gerufen haben. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a Strafgesetzbuch.

Strafbefehl gegen Meinungsblogger: Jurist zweifelt an Beweisen gegen KuchenTV

Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS Legal hat den Fall öffentlich in einem YouTube-Video eingeordnet. Seinen Angaben zufolge stützt sich die Anklage auf eine konkrete Szene aus dem Livestream. Doch ausgerechnet dieses angebliche Beweisvideo wirft Fragen auf: In der fraglichen Passage sei ein solcher Ausspruch laut Solmecke nicht eindeutig zu hören.

(Quelle: YouTube/Die Crew)

Der Ton sei undeutlich, der Kontext unklar. „Nebenbei war er auch nochbetrunken und man müsste einmal schauen ob er überhaupt schuldfähig war. Er wirkte in jeden Fall ganz schön angeheiltert”, ergänzt der Jurist in einem Kommentar unter dem Video.

Solmecke vermutet daher entweder eine Verwechslung oder eine andere, bislang unbekannte Szene als Grundlage des Strafbefehls. „Ich kann mir kaum vorstellen, dass Staatsanwaltschaft und Gericht einen Strafbefehl auf Basis dieser Aufnahme erlassen haben“, erklärte der Medienrechtsexperte. Möglich sei auch, dass die Aussage fehlerhaft interpretiert wurde.

„Sieg Heil“ im XXL Winter Event 2.0 von Monte? KuchenTV streitet Vorwurf ab

Ein Strafbefehl wird in der Regel nur bei aus Sicht der Behörden eindeutiger Beweislage erlassen. KuchenTV streitet den Vorwurf ab und hat laut eigener Aussage Einspruch eingelegt. Kommt es zu einer Hauptverhandlung, muss das Gericht klären, ob die Vorwürfe haltbar sind.

Im Raum steht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 200 Euro – was auf ein geschätztes monatliches Einkommen von rund 6.000 Euro hindeutet. Ab 90 Tagessätzen wäre die Tat vorbestraft und wird im Führungszeugnis vermerkt.

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