Polizeibeamter ruft nach Verkehrskontrolle Fotos ab, um Frauen zu bewerten.
Der Beamte hatte eine Frau bei einer Verkehrskontrolle angehalten und später ohne Erlaubnis ihr hinterlegtes Lichtbild abgerufen. Hintergrund war ein Bewertungssystem, mit dem er Frauen auf einer Skala von 1 bis 10 einstufte.
Die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg verhängte die Strafe, da das Verhalten des Polizisten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellte. Besonders problematisch war die herabwürdigende Objektifizierung der betroffenen Frau.
Die Polizei zeigte sich kooperativ und unterstützte die Ermittlungen. Bereits 2024 wurde der Vorfall gemeldet, das Bußgeld wurde im Januar 2025 verhängt.
Im vergangenen Jahr leitete die Datenschutzbehörde insgesamt zwölf Verfahren gegen Polizeibeschäftigte wegen ähnlicher Verstöße ein. Insgesamt wurden dabei Strafen in Höhe von 14.550 Euro verhängt.
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt: Beamte handeln bei unrechtmäßigen Datenabfragen eigenverantwortlich und können persönlich belangt werden. Damit sollen künftige Verstöße verhindert werden.