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Fristlose Kündigung: Zwei Azubis verlieren Job wegen TikTok-Videos

JLN 14. Januar 2025
TikTok

Zwei Azubis wurden fristlos gekündigt, nachdem sie TikTok-Videos vom Arbeitsplatz veröffentlicht hatten. Wie die IHK die Vorfälle bewertet.

Zwei Auszubildenden aus Südhessen ist fristlos gekündigt worden, nachdem sie während der Arbeitszeit TikTok-Videos von ihrem Ausbildungsplatz veröffentlicht hatten. Die Clips, die vermeintlich lustig gemeint waren, zeigten unter anderem Kundenkontakt im Einzelhandel und Büroszenen in einem schlechten Licht. Die Arbeitgeber der beiden Azubis bewerteten die Inhalte als geschäftsschädigend und kündigten sie fristlos.

Azubis aus Südhessen haben TikTok-Videos am Arbeitsplatz gedreht und fristlose Kündigung kassiert

„Fotos oder Videos aus dem Ausbildungsbetrieb haben ohne Einverständnis des Arbeitgebers nichts auf Social Media verloren“, sagt Torsten Heinzmann, Teamleiter Ausbildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt. In den vorliegenden Fällen hatte eine Auszubildende wiederholt Szenen veröffentlicht, in denen sie beispielsweise Anrufe von Kunden unhöflich abwimmelte oder Arbeitsmaterialien aus hygienischen Gründen übermäßig reinigte. Ein anderer Azubi filmte sich in der Uniform eines Einzelhandelsbetriebs und stellte Kundengespräche satirisch nach.

Beide argumentierten später, die Inhalte seien Comedy und als Satire zu verstehen. Teamleiter Heinzmann betont jedoch: „Es ist jedoch nicht Aufgabe des Arbeitsgebers, zu beurteilen, ob ein Videobeitrag über sein Unternehmen satirisch gemeint ist. Wenn in den Videos abschätzige Urteile über den Betrieb gefällt werden, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.“

TikTok-Videos am Arbeitsplatz drehen: Ist es als Azubi erlaubt?

Genauso sei es ein No-Go, in der Arbeitszeit Videos für den privaten Account zu drehen. „Man kann hier in ganz viele Fallen tappen“, warnt Heinzmann: „Wenn andere Kolleginnen und Kollegen ohne deren Wissen gezeigt werden, verstößt das gegen deren Persönlichkeitsrechte. Wenn wie in dem einen Fall Kundendaten auf dem Bildschirm zu sehen sind, ist es zudem ein schwerwiegender Datenschutzverstoß.“

Die IHK rät Ausbildungsbetrieben, klare Regeln für den Umgang mit Social Media zu kommunizieren. „Es kann auch durchaus gewollt sein, dass Azubis sich in sozialen Netzwerken über ihren Betrieb äußern. Es ist aber immer eine Frage des Wie“, erklärt Heinzmann.

Die Aufgabe der IHK sei es, zwischen Ausbildungsbetrieben und Azubis zu vermitteln, so Heinzmann. In Fällen wie diesen sei dies jedoch schwierig: „Eine gütliche Einigung ist aber sehr schwer, wenn das Vertrauensverhältnis einmal kaputt ist.“

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